Die LVM Tierkranken­versicherung: Schlauer Schutz für Hund und Katze

*Produktauswahl: MeineKlassik, anatolische Katze (8 Monate alt), Erstattungsgrenze 2.500 € & Selbstbeteiligung in Höhe von 20%.

Ihre Vorteile unserer Tierkrankenversicherung

Suchen Sie nach einer erschwinglichen und umfassenden Tierkrankenversicherung für Ihre pelzigen Familienmitglieder? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir bieten attraktive Tarife und stellen Ihnen gleichzeitig einen persönlichen Ansprechpartner zur Seite. Im Falle eines medizinischen Notfalls bei Ihrem Haustier sorgen wir für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung.

Online abschließbar

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Ihr Haustier verdient die beste Pflege und Aufmerksamkeit. Vertrauen Sie auf die LVM-Tierkrankenversicherung und geben Sie Ihrem Vierbeiner die Fürsorge, die er verdient. Konfigurieren Sie jetzt Ihre Tierkrankenversicherung bequem im Onlinekonfigurator.

Der Rundum-Schutz für Ihr geliebtes Haustier!

Ihr Haustier ist ein wertvoller Teil Ihrer Familie und verdient die beste Fürsorge. Mit der LVM-Tierkrankenversicherung sichern Sie sich einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen in allen Situationen beisteht.

Alle Vorteile

Leistungen / Produktlinie

MeineKlassik

MeinPremium

Mindestalter/Höchstalter bei Vertragsabschluss

8 Wochen / 8 Jahre

8 Wochen / 8 Jahre

Selbstbeteiligung

wahlweise 0 %, 10 %, 20 %

wahlweise 0 %, 10 %, 20 %

Freie Tierarztwahl

versichert

versichert

Tierarztgebühren

bis zum 4-fachen GOT-Satz

bis zum 4-fachen GOT-Satz

Notdienstgebühr

versichert

versichert

Telediagnostik und Teletherapie

versichert

versichert

Auslandsschutz

12 Monate – weltweit

12 Monate – weltweit

allgemeine Wartezeit

1 Monat

1 Monat

Entfall der allgemeinen Wartezeit

bei Unfall und Vorsorgepauschale

bei Unfall und Vorsorgepauschale

Besondere Wartezeit
für Operationen von Hüftgelenks- und Ellbogengelenksdysplasie (HD/ED), chirurgische Kastration oder Sterilisation,
Nabelbruch und Leistenbruch, Kryptorchismus, Distichiasis,
Entropium und Ektropium, Erkrankungen der Nickhaut,
Patellaluxation, Chemotherapie und Radiotherapie

nicht versichert

12 Monate

Leistungen / Produktlinie

MeineKlassik

MeinPremium

Höchstentschädigung je Versicherungsperiode

wahlweise 2.500 €, 5.000 €, unbegrenzt

wahlweise 2.500 €, 5.000 €, unbegrenzt

Diagnostische und operationsvorbereitende Untersuchungen

versichert an den letzten 3 Untersuchungstagen
vor der Operation

versichert an den letzten 3 Untersuchungstagen
vor der Operation

Operationen unter Vollnarkose, Sedierung, Lokalanästhesie

versichert

versichert

Minimalinvasive Eingriffe, Biopsie, Punktion

versichert

versichert

Notdienstgebühr

versichert

versichert

Zahnextraktion und Wurzelbehandlung

versichert

versichert

Operationen aufgrund von Hüftgelenks- und
Ellbogengelenksdysplasie (HD/ED)

nicht versichert

versichert

Chirurgische Kastration oder Sterilisation

nicht versichert

versichert

Kaiserschnitt

nicht versichert

einmalig versichert
während der Vertragslaufzeit

Operationen aufgrund von Nabelbruch und Leistenbruch,
Kryptorchismus, Distichiasis, Entropium und Ektropium,
Erkrankungen der Nickhaut, Patellaluxation

nicht versichert

jeweils einmalig versichert während der Vertragslaufzeit

Endoprothesen

nicht versichert

versichert bis 1.000 €

Physiotherapie nach der Operation

nicht versichert

versichert bis 500 €

Lasertherapie nach der Operation

nicht versichert

versichert bis 500 €

Nachbehandlung inkl. Medikamente und Verbrauchsmaterialien, Homöopathie, stationärer Aufenthalt und Verpflegung inkl. notwendiger Ergänzungs- und Diätfuttermitte

versichert bis 14 Tage

versichert bis 28 Tage

Einschläfern durch Injektion bei Unfall oder Krankheit

versichert

versichert

Leistungen / Produktlinie

MeineKlassik

MeinPremium

Höchstentschädigung je Versicherungsperiode

wahlweise 2.500 €, 5.000 €, unbegrenzt

wahlweise 2.500 €, 5.000 €, unbegrenzt

Diagnose und Therapie inkl. Medikamente und Verbrauchsmaterialien, stationärer Aufenthalt und Verpflegung inkl. notwendiger Ergänzungs- und Diätfuttermittel

versichert

versichert

Homöopathie
versichert

versichert

Physiotherapie

versichert bis 250 €

versichert bis 250 €

Chemotherapie und Radiotherapie
versichert bis 1.000 €
versichert bis 1.000 €

Leistungen / Produktlinie

MeineKlassik

MeinPremium

Höchstentschädigung je Versicherungsperiode

100 €
100 €
Versicherte Leistungen
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Tierärztliche Kennzeichnung durch Mikrochip nach ISO-Norm, Ausstellen des EU-Heimtierausweises, Mittel gegen Endoparasiten (Wurmkur), Mittel gegen Ektoparasiten (Floh-/Zeckenschutz), Krallen schneiden, Zahnreinigung und Zahnpolitur, Ergänzungs- und Diätfuttermittel
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Tierärztliche Kennzeichnung durch Mikrochip nach ISO-Norm, Ausstellen des EU-Heimtierausweises, Mittel gegen Endoparasiten (Wurmkur), Mittel gegen Ektoparasiten (Floh-/Zeckenschutz), Krallen schneiden, Zahnreinigung und Zahnpolitur, Ergänzungs- und Diätfuttermittel

Tierische Praxisbeispiele

Unsere Tiere sind uns lieb und teuer. Ihr Mitleiden, wenn es Ihrem Schützling nicht gut geht, können wir Ihnen nicht nehmen. Den Schreken vor hohen Tierarzt-, Physio- und Medikamentenrechnungen schon.

Fragen & Antworten

Über unsere Tierkrankenversicherung können Hunde und Katzen versichert werden.
Diese müssen bei Vertragsabschluss mindestens 8 Wochen alt sein und dürfen nicht älter als 8 Jahre sein. 
Hunde oder Katzen, die bei Antragsstellung älter als 8 Jahre sind, sind generell nicht versicherbar.
Eine weitere Voraussetzung für einen vollständigen Versicherungsschutz im Sinne der Bedingungen ist die Gesundheit des Tieres.
Vorerkrankungen und akute Symptome müssen bei Antragstellung angegeben werden. Sie können je nach Art und Schwere zu Ausschlüssen führen.

Im Krankheitsfall des Tieres können schnell hohe Kosten entstehen. Auch ein Unfall kann unvorhergesehene Kosten verursachen.
Für jeden, der finanziell abgesichert sein möchte oder die Tierarztkosten nicht selbstständig tragen kann, ist der Abschluss einer Tierkrankenversicherung empfehlenswert.

Der Fall muss individuell betrachtet werden. Generell lohnt sich eine Tierkrankenversicherung immer dann, wenn der Versicherungsnehmer finanziell abgesichert sein möchte.
Jedoch muss folgendes beachtet werden:

Hat das Tier bereits Vorerkrankungen oder leidet an einer chronischen Krankheit, so sind diese vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Beispiel: Das Tier hat eine chronische Schilddrüsenerkrankung, benötigt regelmäßig Medikamente und muss regelmäßig zur Kontrolle der Blutwerte, so werden diese Kosten nicht übernommen.

Daher gilt:
Je eher das Tier versichert wird, desto besser.

Ja, das Tier ist auch im Ausland versichert.
Der Schutz besteht weltweit für 12 Monate. Wir übernehmen die im Land geltende übliche Vergütung der Tierärzte. Die Entschädigung ist begrenzt auf die Vergütung nach der in Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte für diese Behandlung.

Hat das Tier bereits Vorerkrankungen oder wurde bereites operiert, muss dieses bei der Antragsstellung in den Gesundheitsfragen angegeben werden.
Angezeigte Vorerkrankungen und Operationen werden individuell geprüft und ggf. vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Ja, der Schutz des Heilbehandlungsbausteins greift auch dann, wenn eine Erkrankung des Tieres durch den Tierarzt ausgeschlossen wurde.

Nein, während der Vertragslaufzeit müssen bevorstehende Operationen oder Behandlungen nicht mitgeteilt werden.

Ja, die Tierkrankenversicherung kann während einer laufenden Behandlung abgeschlossen werden.

Es gilt aber:
Bereits bekannte Erkrankungen bzw. begonnene Behandlungen müssen bei den Gesundheitsfragen angegeben werden und sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Ja, der behandelnde Tierarzt kann frei gewählt werden.

Ja, der Tierarzt kann mit einer Abtretungserklärung auch direkt mit der LVM abrechnen.

Ja, es besteht Versicherungsschutz.
Voraussetzung ist, dass das versicherte Tier namentlich auf der Tierarztrechnung genannt wird. Welche Person die Rechnung bezahlt, ist für den Versicherungsschutz nicht relevant.

Als Privatperson kann die Tierkrankenversicherung nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Wird das Tier zur Berufsausübung benötigt, so kann eine Tierkrankenversicherung von der Steuer abgesetzt werden.
Beispiel: Hirtenhund eines Schäfers.

Die GOT ist die Gebührenordnung für Tierärzte und regelt die Vergütung der Tierärzte. Niedergelassene Tierärzte sind verpflichtet, sich an die aktuell geltende GOT zu halten.
Jede Leistung der GOT kann in 4 unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. Je nach Aufwand kann der Tierarzt zwischen dem 1 bis 3-fachen Satz, am Wochenende oder im Notfall sogar den 4-fachen Satz, wählen.

OP-Schutz:
  • MeineKlassik
  • MeinPremium
 
Heilbehandlungsschutz:
  • Zusatzbaustein (inkl. Vorsorge)
 
Die Wahl des OP-Schutzes ist verpflichtend. Der Zusatzbaustein Heilbehandlung kann optional hinzugefügt werden.

MeineKlassik und MeinPremium sind reine OP-Versicherungen. Hier besteht nur bei Operationen des Tieres Versicherungsschutz.
Beispiel: Das Tier hat einen Kreuzbandriss und muss operiert werden.

Der Zusatzbaustein: Heilbehandlung deckt darüber hinaus alle Behandlungen des Tieres im Krankheitsfall unabhängig von einer Operation ab.
Beispiel: Das Tier hat Durchfall und Erbrechen und benötigt Medikamente. Das Tier wurde von einer Wespe gestochen und hat ein angeschwollenes Gesicht.

Zusätzlich werden im Zusatzbaustein: Heilbehandlung auch Vorsorgeleistungen im Rahmen einer Pauschale von 100 € gezahlt.
Beispiel: Das Tier muss geimpft werden.

Ja, das ist generell möglich.

Änderungen zum Versicherungsschutz können nur zur nächsten Hauptfälligkeit vorgenommen werden.

  • Bei einer Verbesserung des Versicherungsschutzes müssen die Gesundheitsfragen erneut beantwortet werden. Vorerkrankungen können ggf. im verbesserten Teil des Versicherungsschutzes ausgeschlossen sein.
  • Die besondere Wartezeit von 12 Monaten bleibt bei einem späteren Wechsel zu MeinPremium oder bei Einschluss des Zusatzbaustein Heilbehandlung bestehen.
Aufgrund einer risikogerechten Beitragsberechnung steigt der Beitrag mit dem Alter des Tieres.

Hund:
  • OP: 2,5 % jährlich bis 5 Jahre, 10 % jährlich ab 6 Jahre
  • Heilbehandlung: 3 % jährlich bis 5 Jahre, 8 % jährlich ab 6 Jahre
Katze:
  • OP: 0 % jährlich bis 4 Jahre, 4 % jährlich ab 5 Jahre
  • Heilbehandlung: 0 % jährlich bis 4 Jahre, 7 % jährlich ab 5 Jahre

Die Höchstentschädigung ist in MeineKlassik und MeinPremium individuell wählbar zwischen
  • 2.500€,
  • 5.000€ oder
  • unbegrenzt.
Zusätzlich hierzu kann im Zusatzbaustein: Heilbehandlung eine individuelle Höchstentschädigung von
  • 2.500€,
  • 5.000€ oder
  • unbegrenzt
gewählt werden.

Der Zusatzbaustein: Heilbehandlung beinhaltet automatisch eine Pauschale von 100€ für Vorsorgeleistungen.
Der Versicherungsnehmer kann zwischen einem Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % oder 20 % und muss bei jeder eingereichten Rechnung selbst getragen werden.
Nein. Jedes Tier benötigt einen eigenen Vertrag.
Nein. Es kann kein Rabatt vereinbart werden.
Die Vertragslaufzeit der Tierkrankenversicherung beträgt 12 Monate.

Für Operationen und Heilbehandlungen aufgrund von Krankheit gilt eine Wartezeit von einem Monat ab Versicherungsbeginn.

Für folgende Krankheiten oder Operationen (sofern versichert) gilt eine Wartezeit von 12 Monaten ab Versicherungsbeginn:
Im Tarif MeinPremium

  • Hüftgelenks-/Ellbogengelenksdysplasie
  • Nabel-/Leistenbruch
  • Kryptorchismus
  • Distichiasis
  • Entropium/Ektropium
  • Nickhautoperationen
  • Patellaluxationen
  • chirurgische Kastration/Sterilisation


Im Zusatzbaustein Heilbehandlung

  • Chemotherapie


Für Operationen und Heilbehandlungen aufgrund von Unfällen gilt keine Wartezeit.
Auch für Leistungen der Vorsorgepauschale (sofern versichert) gilt keine Wartezeit.

Tritt eine Erkrankung innerhalb der Wartezeit auf, besteht auch nach Ende der Wartezeit, während die gesamte Vertragslaufzeit, kein Versicherungsschutz für diese Erkrankung.

Ja, die Tierkrankenversicherung verlängert sich automatisch um 12 Monate.
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.
Wir verzichten auf unser Recht der Kündigung im Schadenfall.
Stirbt das Tier, oder wird dieses dauerhaft abgegeben, endet der Vertrag an dem Tag, an dem wir darüber informiert werden.
Die darüber hinaus gezahlten Beiträge werden erstattet.
Nein. Stirbt ein Tier, wird der alte Vertrag beendet. Für jedes neue Tier muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.
Es sind Hunde und Katzen versicherbar.

Das Tier muss mindestens 8 Wochen alt sein und darf höchstens 8 Jahre alt sein.

Da es sich bei dem Höchstalter um das Eintrittsalter handelt, bleibt das versicherte Tier zu den vereinbarten Konditionen versichert.
Wissen Sie nicht, wie alt das Tier genau ist, geben Sie bitte das geschätzte Alter an. Dies kann der Tierarzt anhand des Gebisses ungefähr bestimmen. Außerdem ist es hilfreich, einen Blick in den Impfausweis des Tieres zu werfen. Hier ist in der Regel ein ungefähres Alter eingetragen.


Wichtig: Das bei uns angegebene Alter, sollte mit dem bei dem Tierarzt angegebenen Alter übereinstimmen.

Es können alle Haustier-Rassen versichert werden. Sollte die Rasse in der Auswahl nicht zu finden sein, wählen Sie bitte „Sonstige“ und tragen die Rasse im Freitextfeld ein. Es erfolgt dann eine manuelle Prüfung zur Einteilung in die richtige Gruppe.
Bitte beachten: Der Preis kann sich ändern.
Jede Rasse ist unterschiedlich groß und schwer. Auch unterschiedliche Erkrankungen können speziell für eine Rasse typisch sein. Beispiel: Medikamente werden häufig nach Gewicht dosiert und sind dementsprechend teurer für schwere Hunde.
Um dieses Risiko abzufangen, werden die Rassen unterschiedlichen Preis-Gruppen zugeordnet.

Nein. Welpen sind nicht automatisch über das Muttertier versichert.

Die LVM-Tierkrankenversicherung bietet Versicherungsschutz bei Operationen oder Heilbehandlungen Ihres Tieres aufgrund von Unfall oder Krankheit durch einen Tierarzt. Diese Leistungsübersicht soll einen Überblick geben. Der vollständige Versicherungsumfang geht aus den Versicherungsbedingungen hervor.

Nein, es gibt Ausschlüsse für bestimmte Behandlungen und Operationen.

Folgende Erkrankungen und deren Folgen sind ausgeschlossen:

  • Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte
  • Degenerative Myelopathie (DM)
  • Wobbler-Syndrom
  • Progressive Retinaatrophie (PRA)
  • Urachusoperationen
  • Lebershunt
  • Persistierender Ductus arteriosus botalli (PDA)
  • Megaösophagus
  • Hydrocephalus
  • Chiari Malformation
  • Atresia ani
  • Kleinwuchs
  • Brachycephales Syndrom

Außerdem sofern nicht MeinPremium versichert:

  • Hüftgelenks-/Ellbogengelenksdysplasie
  • Nabel-/Leistenbruch
  • Kryptorchismus
  • Distichiasis
  • Entropium/Ektropium
  • Nickhautoperationen
  • Patellaluxationen

Folgende Operationen und deren Folgen sind ausgeschlossen:

  • Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen
  • Schönheitsoperationen
  • Zahn- und Gebisskorrekturen, sowie Zahnprothesen, Überkronungen und Füllungen
  • Goldimplantation
  • Lidspaltenplastik

Außerdem sofern nicht MeinPremium versichert:

  • chirurgische Kastration/Sterilisation
  • Kaiserschnit

Folgende Behandlungen und deren Folgen sind ausgeschlossen:

  • Trächtigkeitsuntersuchungen und Geburtshilfe
  • Regenerative Therapien
  • Alternative Behandlungsmethoden
  • Verhaltenstherapie
  • Behandlung von Parasiten
  • hormonelle Östrusverschiebung bei weiblichen Tieren und chemische Kastration bei männlichen Tieren

Neben bestimmten Behandlungen und Operationen (siehe oben) sind weitere Leistungen nicht erstattungsfähig:

  • Unfall und Krankheit und deren Folgen, die bei Antragstellung bekannt waren
  • Behandlungen, die nicht veterinärmedizinisch notwenig sind
  • Behandlungen durch Personen, die keine staatlich zugelassenen Tierärzte sind
  • die Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gutachten und vergleichbaren Bescheinigungen
  • Krankheiten, die infolge einer nicht ausreichenden Impfung auftreten
  • Transportkosten des Tieres
  • Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes (z. B. bei Hausbesuchen)
  • Prothesen, Orthesen und künstliche Gelenke, Goldimplantate und Zahnersatz
  • Hilfsmittel, Tragevorrichtungen, Gehhilfen, Geschirr und Pflegemittel
  • Diät- und Ergänzungsfuttermittel, vorbeugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate

Außerdem Operationen und Heilbehandlungen von Unfällen oder Krankheit:

  • infolge von Panzootien und Epizootien
  • durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Innere Unruhen, Rebellion oder Aufstand
  • durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktiven Substanzen
  • durch Erdbeben oder Überschwemmung
  • durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

Bei Zahnbehandlungen gibt es Unterschiede, die beachtet werden müssen.

  • Müssen bei einem Tier Zähne gezogen oder eine Wurzelbehandlung durchgeführt werden, so gilt dies als Operation.
  • Eine einfache Zahnreinigung, bei der Zahnstein und andere Ablagerungen entfernt werden, gilt nicht als versicherte Operation. Diese kann aber über die Vorsorgepauschale (sofern versichert) eingereicht und bis zu 100 € geltend gemacht werden.
  • Zahn- und Gebisskorrekturen sind nicht versichert.

Die Physiotherapie ist bis 500 € je Versicherungsfall im Tarif MeinPremium versichert. Außerdem besteht zusätzlich die Möglichkeit bis zu 250 € je Versicherungsjahr über den Zusatzbaustein: Heilbehandlung (sofern versichert) geltend zu machen.

Kontakt

Ihre LVM-Agentur vor Ort

Torben Brüningk

Rathausstr. 1, 22941 Bargteheide

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